https://magazin.sofatutor.com/eltern/lernmittelfreiheit-wo-gilt-welche-regelung/ Lernmittelfreiheit in Niedersachsen In Niedersachsen können sich die Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen die Lernmittel nur gegen eine Gebühr ausleihen. Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern ein bestimmte Einkommensgrenze nicht erreichen, besteht die Möglichkeit, die Unterstützung der Schule in Anspruch zu nehmen. Dann werden die Kosten anteilig übernommen. Hier finden Sie alle Informationen zur Regelung der Lernmittelfreiheit in Niedersachsen. https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulorganisation/entgeltliche_ausleihe_von_lernmitteln/entgeltliche-ausleihe-von-lernmitteln-6561.html
Lernmittelfreiheit in Sachsen In Sachsen werden Schülerinnen und Schülern die Lernmittel, die sie für den Unterricht benötigen, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dazu zählen u. a. Schulbücher, Atlanten, Arbeitshefte, Wörterbücher, Formelsammlungen und Fotografien. Seit 2017 wird den Schülerinnen und Schülern auch ein Taschenrechner mit spezifischen Funktionen bereitgestellt. Ausgeschlossen von der Lernmittelfreiheit sind in Sachsen u. a. Schreibutensilien, Hefte, Mappen, Lineal, Zirkel und Dreieck sowie Sportbekleidung und Taschen jeglicher Art. Hier finden Sie alle Informationen zur Regelung der Lernmittelfreiheit in Sachsen. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17333/31282#ef